Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://magazin.knappschaft.de/ veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 10.12.2024 – 31.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige Links sind nicht hinterlegt oder funktionieren nicht
- Einige Abkürzungen werden nicht erklärt
- Tastaturfokus an einigen Stellen nicht sichtbar
- Einige Module sind über die Tastaturnutzung nicht bedienbar
- Bewegbare Elemente können nicht gezielt gestoppt werden
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung am 10.02.2025 erstellt.
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.kbs.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de