Wann wird welche U-Untersuchung gemacht?
U-Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen für Babys und Kinder. Sie reichen von der U1 bis zur U9. Die meisten U-Untersuchungen finden in den ersten Lebensmonaten deines Babys statt. Nach der U9 übernehmen wir zusätzlich die Kosten für die U10 und U11, wenn dein Kind gerade die Grundschule besucht. Dann folgen die so genannten J-Untersuchungen. Doch wann findet welche Untersuchung statt und wie behältst du den Überblick, wann du mit deinem Kind zum Kinderarzt musst? Als frischgebackene Familie verliert man schnell den Überblick. Im Beitrag erklären wir dir alle U-Untersuchungen.
- Was sind U-Untersuchungen?
- Übersicht der U-Untersuchungen.
- U1-Untersuchung – unmittelbar nach der Geburt
- U2-Untersuchung – Erkennen angeborener Erkrankungen
- U3-Untersuchung – altersgerechte Entwicklung
- U4-Untersuchung – Wachstum und Entwicklung
- U5-Untersuchung – weitere Entwicklung
- U6-Untersuchung – Interaktion und Augenkontrolle
- U7-Untersuchung – Entwicklung des ersten Lebensjahrs
- U7a-Untersuchung – Überprüfung der Organfunktion und -gesundheit
- U8-Untersuchung – Beweglichkeit und Sprache
- U9-Untersuchung – vor dem Schuleintritt
- U10-Untersuchung – Seh- und Hörtest
- U11-Untersuchung – Entwicklung der schulischen Fertigkeiten
- Warum ist es wichtig, die U-Untersuchungen einzuhalten?
- Sind U-Untersuchungen verpflichtend?
Was sind U-Untersuchungen?
U-Untersuchungen, auch bekannt als Kinder-Vorsorgeuntersuchungen, sind eine Reihe von regelmäßigen medizinischen Untersuchungen, die in Deutschland für Kinder im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen sind. Sie helfen, die gesunde Entwicklung des Kindes zu beobachten. So kann deine Kinderärztin oder dein Kinderarzt mögliche gesundheitliche Probleme oder Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennen. In einigen der Untersuchungen berät der Kinderarzt auch über wichtige Impfungen. Für die Eltern sind die U-Untersuchungen zur Beratung und Aufklärung über den Entwicklungsstand des Kindes da.
Wichtig: Die Ergebnisse der U-Untersuchungen werden im „Gelben Heft“ notiert. Dieses solltest du also immer zum Kinderarzt mitnehmen.
Übersicht der U-Untersuchungen.
Als Eltern begrüßt ihr mit der Geburt eures Kindes oder eurer Kinder ein neues Mitglied in der Familie. Diese Zeit ist ganz schön aufregend. Vieles passiert gleichzeitig und der Alltag steht plötzlich Kopf. Die Übersicht über Termine kann da schon mal durcheinandergeraten. Häufig stellen sich den frisch gebackenen Eltern die Frage „Welche U in welchem Alter?“. Damit du weißt, was auf euch zukommt, findest du hier eine kleine Übersicht.
U1-Untersuchung – unmittelbar nach der Geburt
Die U1 findet direkt nach der Entbindung statt und ist die wichtigste Untersuchung. Dein Neugeborenes wird auf Herz und Nieren geprüft. Die Untersuchung dient den Ärztinnen und Ärzten dazu lebensbedrohliche Komplikationen, Fehlbildungen und Beeinträchtigungen zu erkennen. Die U1 ermöglicht eine unverzügliche Behandlung, falls es notwendig sein sollte. Alle Informationen werden im Gelben Heft festgehalten.
- Überprüfung lebenswichtiger Funktionen wie Atmung und Herzschlag
- Kontrolle der Hautfarbe
- Überprüfung der Reifezeichen
U2-Untersuchung – Erkennen angeborener Erkrankungen
Innerhalb des 3. bis 10. Lebenstages nach der Geburt findet die Basis-Untersuchung, die U2, statt. Entweder noch im Krankenhaus oder, wenn du bereits zu Hause bist, bei einer Kinderärztin. In der ersten umfassenden Vorsorgeuntersuchung schaut sie sich Folgendes an:
- Überprüfung des Skelettsystems und Nervensystems
- Hautkontrolle
- Prüfung der Organfunktionen
- Überprüfung von Reflexen und Sinnesorganen
- Hörscreening
- erweitertes Neugeborenenscreening (nach Einverständnis der Eltern)
U3-Untersuchung – altersgerechte Entwicklung
In der vierten bis fünften Lebenswoche findet dann die U3 statt. Bei der Untersuchung geht es um die altersgemäße Entwicklung deines Kindes. Dabei überprüft der Kinderarzt:
- Reflexe, Reaktionen und Motorik
- Untersuchung der Organe
- Abfrage des Verhaltens (Trink-, Schlaf- und Verdauungsverhalten)
- Untersuchung der Hüftgelenke
U4-Untersuchung – Wachstum und Entwicklung
Dein Kleinkind ist circa drei bis vier Monate alt – und die U4 findet statt. Bei der Untersuchung wird Folgendes kontrolliert:
- Beweglichkeit
- Kontrolle der Sinnesorgane, Geschlechtsorgane
- Untersuchung von Wachstum
- Prüfung der Motorik und Nervensystem
U5-Untersuchung – weitere Entwicklung
In der U5 Untersuchung passiert noch mal das Gleiche wie in der U4. Nur ein paar Monate später, also im sechsten bis siebten Lebensmonat. Es sei denn, dein Kind zeigt Auffälligkeiten, dann werden diese noch genauer betrachtet.
U6-Untersuchung – Interaktion und Augenkontrolle
Zum ersten Geburtstag oder zum 10. bis 12. Lebensmonat deines Kindes findet die U6 statt. Auch hier legt der Kinderarzt oder die Kinderärztin ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung, wie auch schon in den Untersuchungen davor. Dazu kommt:
- Kontrolle des Bewegungsapparates
- Prüfung der Entwicklung der Augen
- Sprachliche Interaktion
U7-Untersuchung – Entwicklung des ersten Lebensjahrs
Nun vergehen einige Monate, bis ihr zur U7 Untersuchung geht. Dein Kind ist jetzt zwischen 21 und 24 Monate alt.
- Feinmotorik und Körperbeherrschung
- Testen der sprachlichen Entwicklung
- Körperbeherrschung
U7a-Untersuchung – Überprüfung der Organfunktion und -gesundheit
Die U7a wurde hinzugenommen, da der Zeitraum zwischen U7 und U8 sehr lang ist – allerdings finden bei Kindern gerade dann einige wichtige Entwicklungen statt. Die U7a steht zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat an – in einem relevanten Zeitraum der Sprachentwicklung. Auch Sehstörungen sind aufgrund der Entwicklung der Kinder in diesem Alter besser zu entdecken als bei der U7. Der Arzt oder die Ärztin betrachtet Größe, Gewicht, Organe und Allgemeinzustand sowie geistige und sprachliche Entwicklung.
U8-Untersuchung – Beweglichkeit und Sprache
Dein Kind ist jetzt vier Jahre alt. Die U8 findet zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat statt. Bis hierhin hat dein Kind sich schon ordentlich entwickelt. Es erkundet die Welt auf eigenen Beinen. Deswegen liegt hier der Schwerpunkt auf:
- Koordinationsfähigkeit und Beweglichkeit
- Muskelkraft
- Zähne
- Sprache und Aussprache
U9-Untersuchung – vor dem Schuleintritt
Kurz vor der Einschulung mit fünf oder sechs Jahren erfolgt die letzte U-Untersuchung. Noch einmal wird die Entwicklung kontrolliert. Besonders Sprache und Sehvermögen. Die U9 dient dazu, eventuelle Krankheiten oder Störungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und entgegenzuwirken.
U10-Untersuchung – Seh- und Hörtest
Im Alter 7 bis 8 Jahren findet die U10 statt. Die U10 ist keine Pflichtuntersuchung und viele Krankenkassen übernehmen daher die Kosten dafür nicht. Sie schließt aber die Lücke zwischen der letzten Untersuchung vor dem Schuleintritt und der U11 danach. Außerdem macht dein Kind einen Seh- und Hörtest. Der Kinderarzt führt ein EKG durch und das Herz wird auf Herzrhythmusstörungen untersucht. Darüber hinaus schauen die Ärzte in den Mundraum, um Anomalien festzustellen.
U11-Untersuchung – Entwicklung der schulischen Fertigkeiten
Zwischen dem 9. und 10 Lebensjahr steht bei der U11 besonders die Entwicklung im schulischen und sozialen Bereich im Vordergrund. Auch diese Untersuchung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wir übernehmen sowohl die Kosten für die U10 als auch für die U11 deines Kindes, damit es sich weiterhin bestens entwickeln kann. Mehr dazu unter Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.
Was folgt nach den U-Untersuchungen?
Die Schulzeit, die Vorpubertät und auch die Jugend sind spannende Zeiten für die Weiterentwicklung. Im Grundschulalter ist mit sieben Jahren die erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U10 und mit 10 Jahren schließlich die U11 an der Reihe. Bei den J-Untersuchungen zwischen zwölf und 14 Jahren erfolgt neben der körperlichen Untersuchung auch ein vertrauliches Gespräch zwischen den Jugendlichen und dem behandelnden Arzt oder Ärztin. Deswegen kann dein Kind zu dieser Untersuchung auch alleine gehen, um Privatsphäre zu allen Fragen der Pubertät und Sexualität zu stellen.
Warum ist es wichtig, die U-Untersuchungen einzuhalten?
Bei den U1 bis U9-Untersuchungen geht es um die fortschreitende Entwicklung deines Kindes. Das geht in den ersten Lebenstagen, Monaten und Jahren sehr schnell. Kaum ist das Kind da, krabbelt es plötzlich schon und zieht die Tischdecke vom Tisch. Die U-Untersuchungen dienen nicht nur zur Überprüfung von Auffälligkeiten, sondern sind auch zur Dokumentation des Entwicklungsstands in einer bestimmten Zeitspanne da. Ist dein Kind aus der Zeitspanne rausgewachsen, sind die Untersuchungsergebnisse nicht mehr vergleichbar. Aber keine Sorge: Für jeden Termin gibt es Toleranzen. Deswegen wird meist auch eine Zeitspanne angegeben.
Sind U-Untersuchungen verpflichtend?
Eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an den U-Untersuchungen gibt es nicht. Alle Untersuchungen sind freiwillig.
Tipp unseres Experten:
Unser Experte Dr. med. Thomas Wollbrink, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin am Bergmannsheil in Gelsenkirchen Buer, empfiehlt:
„Besonders in den ersten Lebensmonaten durchläuft das Kind eine rasante Entwicklung. Die U-Untersuchungen dokumentieren diesen Fortschritt. Die Früherkennungsuntersuchungen helfen dabei, mögliche Fehlentwicklungen früh zu erkennen. Mit der entsprechenden Behandlung kann einer weiteren Fehlentwicklung oder Erkrankung vorgebeugt und eine gesunde Zukunft ermöglicht werden.“
Expertenprofil lesenAuch nach den U-Untersuchungen bist du mit deinen Kindern bestmöglich abgesichert. Und ihr bekommt durch die aktive Vorsorge auch noch attraktive Bonuszahlungen von bis zu 120 Euro AktivBonus und Sportbonus und noch mal 50 Euro für den AktivBonus junge Familie. Jetzt zusätzlichen Bonus sichern mit unseren Bonusprogrammen.
Ich habe alle U-Untersichungen für mein Kind durchgeführt, wie kann ich den Antrag für ein Bonus stellen?
Hallo Elif,
vielen Dank für deinen Kommentar zu unserem Artikel „U-Untersuchungen im Überblick“.
Informationen zum AktivBonus findest du hier: https://www.knappschaft.de/gesund-bleiben/bonusprogramme/aktivbonus/aktivbonus.html. Dort kannst du dir auch den Nachweisbogen (Antrag) für den AktivBonus herunterladen und die Untersuchungen von der Ärztin oder dem Arzt bestätigen lassen.
Viele Grüße,
Lena vom Community Management der KNAPPSCHAFT
Ich habe vom Jahr 2024 die U Untersuchungen bis wann kann ich das im Jahr 2025 als Bonus vorzeigen?
Hallo Aslan,
vielen Dank für deine Nachricht zu unserem Artikel „U-Untersuchungen im Überblick“.
Innerhalb eines Bonusjahres (identisch mit dem Kalenderjahr) können die Maßnahmen einmalig bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Maßnahmen aus dem Jahr 2024 kannst du also bis zum 31. März 2025 einreichen. Weitere Informationen zu unserem AktivBonus findest du hier: http://www.knappschaft.de/AktivBonus.
Viele Grüße,
Lena vom Community Management der KNAPPSCHAFT