10 wichtige Fakten zum Thema Organspende

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Was du darüber wissen solltest.

Das Thema Organspende wird oft als sehr komplex wahrgenommen. Wir haben zehn wichtige und interessante Zahlen, Daten und Fakten herausgesucht, die dir Antworten liefern. Und für die zentrale Frage sensibilisieren sollen: Ja oder Nein zur Organ- und Gewebespende?

    • 0 Euro dürfen wegen einer Organspende den Besitzer wechseln.
    • 2 verschiedene Arten der Organspende kann man ganz grundsätzlich unterscheiden.
    • 3 gesetzliche Regelungen gibt es in Europa zur Organspende.
    • Fast 5-mal häufiger im Vergleich zu Deutschland spenden Menschen in Spanien ihre Organe.
    • Bis zu 7 Leben können mit einer postmortalen Spende gerettet werden.

0 Euro dürfen wegen einer Organspende den Besitzer wechseln.

Das Transplantationsgesetz regelt ganz eindeutig, dass eine Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen beeinflusst werden darf. Aus diesem Grund gibt es keine finanziellen Entschädigungen oder Ähnliches – der Spender muss aus freien Stücken und ohne Gegenleistung spenden.

2 verschiedene Arten der Organspende kann man ganz grundsätzlich unterscheiden: die Lebend- und die postmortale Spende.

Bei einer Lebendspende wird ein Organ aus dem Körper eines gesunden Menschen in den eines Bedürftigen verpflanzt. Das geht ausschließlich bei einer Niere und bei Teilen der Leber, da nur diese Organe nicht vom Spender selbst benötigt werden – und nur zwischen Menschen, die verwandt sind oder sich in einer anderen Form nahe stehen. Die Operation ist für den Spender mit Risiken verbunden, weshalb postmortale Organspenden bevorzugt werden.

Bei der postmortalen Spende hat ein Spender verfügt, dass ein oder mehrere Organe nach seinem Tod transplantiert werden dürfen. Falls ein Mensch keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende formuliert hat, müssen seine Angehörigen entscheiden. Bei der Spende nach dem Tod ist die Bandbreite der Organe und Gewebe, die gespendet werden können, erheblich größer. Denn der Spender ist nach seinem Ableben nicht mehr auf sie angewiesen.

Du hast Fragen zum Thema Organspende?

Die KNAPPSCHAFT berät ihre Versicherten kostenfrei unter 08000 200 501 (Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr) oder per E-Mail an organspendeinfo@knappschaft.de.

3 gesetzliche Regelungen gibt es in Europa zur Organspende.

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Jeder soll ab einem Alter von 16 Jahren selbst eine Entscheidung treffen, ob er seine Organe spenden möchte oder nicht. Krankenkassen informieren deshalb regelmäßig und umfangreich zum Thema und versenden Organspendeausweise. Die Entscheidung wird im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten. Eine Pflicht besteht jedoch nicht. Hat ein möglicher Spender selbst keine Entscheidung formuliert, entscheiden nach dessen Tod die Angehörigen.

Dieser Regelung ist die Zustimmungslösung – wie in Dänemark, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz – ziemlich ähnlich. Auch in diesen Ländern muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Oder seine Angehörigen müssen dies nach dem Tod tun.

Im Gegensatz dazu muss sich der Betroffene bei der Widerspruchslösung ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen und dies festgehalten haben. Wird der Widerspruch gegen die Entnahme nicht im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten, können potenziell alle infrage kommenden Organe nach dem Tod entnommen werden. Diese Regelung gilt in zahlreichen europäischen Ländern, zum Beispiel in Spanien.

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Das sollten Reisende wissen:

Bei der Organspende gilt jeweils das Recht des Landes, in dem man stirbt. Und nicht das Recht des Herkunftslandes. Deshalb solltest du dich vor jedem Auslandsaufenthalt über die gesetzlichen Regelungen informieren.

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Fast 5-mal häufiger im Vergleich zu Deutschland spenden Menschen in Spanien ihre Organe.

Spanien führt die europaweite Liste regelmäßig an. Dort gilt allerdings auch die Widerspruchslösung: Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten nichts Gegenteiliges festgehalten, so gilt er nach seinem Tod als Spender. Im Jahr 2017 gab es in Spanien 47 Organspender pro eine Million Einwohner, in Portugal 34, in Italien 29, in Frankreich 27 und in Deutschland 10. Das war der niedrigste Stand in unserem Land seit 20 Jahren. Im Jahr 2018 stieg die Zahl hier bei uns dann jedoch wieder auf 11,5.

Bis zu 7 Leben können mit einer postmortalen Spende gerettet werden.

Zahlreiche verschiedene Organe und Gewebe können einem gestorbenen Spender entnommen werden. Im Körper eines anderen Menschen übernehmen sie anschließend wieder wichtige Funktionen. Insgesamt können so theoretisch bis zu sieben Personen durch die Spenden eines verstorbenen Menschen eine neue Lebenschance erhalten. Den Organspendeausweis kannst du übrigens hier herunterladen.

Du willst wissen, wie die Deutschen zur Organspende stehen? Oder wie viele Menschen aktuell in Deutschland auf der Warteliste stehen? Hier liest du die Fakten 6 bis 10.

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