Alles, was du wissen musst
Ob Unfall, Infektion oder Magenverstimmung – wenn man im Urlaub richtig krank wird, ist der Gang zum Arzt unvermeidbar.
Wir erklären dir,
- worauf du beim Arztbesuch im Urlaub achten musst.
- was deine Krankenkasse zahlt.
- wie die Krankschreibung im Urlaub funktioniert.
- wie du Krankheiten im Ausland vorbeugen kannst.
So findest du im Urlaub den richtigen Arzt.
Natürlich kannst du dich an der Rezeption deines Hotels oder bei deiner Reiseleitung erkundigen, wo der nächste Arzt ist. Doch Vorsicht: Häufig werden Urlaubern vor Ort reine Privatärzte oder -kliniken empfohlen. Und das kann teuer werden. Besser ist es, du recherchierst schon vor Reiseantritt nach passenden Ärzten. Wenn du dir nicht sicher bist, welcher Arzt der richtige ist, geh im Zweifelsfall immer zum Allgemeinmediziner. Dieser kann dich dann zu einem Spezialisten oder in eine Klinik überweisen.
In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse deine Behandlungskosten.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und innerhalb der EU verreist, dann kommt deine Krankenversicherung für alle medizinisch notwendigen Leistungen auf, die du vor Ort in Anspruch nimmst. Dafür legst du beim Arzt einfach deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor, die sich auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte befindet. Keine Sorge, wenn der Arzt die EHIC nicht akzeptieren sollte: Eine Kostenerstattung ist auch im Nachgang noch möglich.
Tipp von Reiseexpertin Katharina Furiano
Hat man einen Arzt gefunden, steht man oft vor dem zweiten Problem: die Verständigung. Erkundige dich deshalb am besten vorab im Internet, ob es in der Nähe deines Urlaubsortes ein Ärztehaus mit deutschsprachigen Ärzten gibt.
Expertinnenprofil lesenReisen außerhalb der EU.
Außerhalb der EU ist deine Versichertenkarte nicht gültig. Um dort abgesichert zu sein, solltest du eine zusätzliche Auslandsreiseversicherung abschließen. Mit einigen Ländern wie der Türkei oder Tunesien gibt es aber Sondervereinbarungen. Für diese Länder benötigst du einen Auslandskrankenschein, den du auf Nachfrage vor Reiseantritt bei deiner Krankenkasse erhältst. Musst du vor Ort einen Arzt aufsuchen, kannst du den Auslandskrankenschein gegen einen Behandlungsschein eintauschen. Damit erhältst du allerdings nur die Erstversorgung – die Übernahme der Kosten für eine weiterführende Behandlung deckt der Auslandskrankenschein nicht ab.
Mehr zum Thema „Europäische Krankenversicherungskarte vs. Private Auslandskrankenversicherung“ liest du hier.
Der richtige Umgang mit Arztrechnungen.
Arztrechnungen oder Rezepte für Medikamente musst du unbedingt aufbewahren, um sie nach deinem Urlaub bei deiner Krankenversicherung einreichen zu können. Andernfalls, können die Kosten nicht erstattet werden.
Krankschreibung im Urlaub.
Wenn du im Ausland arbeitsunfähig wirst, hast du – wie in Deutschland auch – Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber bzw. Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit sowie Anspruch auf Krankengeld durch deine Krankenkasse. Und: Du kannst die Urlaubstage nachholen.
Für im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer gelten allerdings strenge Nachweispflichten. Das ist zu beachten:
- Du brauchst ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest – auch wenn du laut Arbeitsvertrag erst am dritten Tag einen Nachweis vorlegen musst.
- Informier deinen Arbeitgeber schnellstmöglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
- Innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) muss die vom ausländischen Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse vorliegen.
Ruf bei einer Erkrankung oder Verletzung im Urlaub einfach unseren Auslandsnotrufservice an. Dort erhältst du zum Beispiel Hilfe bei der Vereinbarung eines Arzttermins.
Du erreichst den Service rund um die Uhr unter:
+49621/5490-1757
Der Anruf kostet nur die üblichen Telefongebühren – die Beratung selbst ist kostenfrei.
Vorbeugende Maßnahmen.
Es muss nicht immer eine schwere Verletzung oder ernsthafte Erkrankung sein. Manchmal reicht schon ein verstimmter Magen oder der ungeliebte Reisedurchfall, um den Urlaub gehörig zu vermiesen. Gründe sind meist ungewohntes Essen oder Bakterien, die bei mangelnden Hygienebedingungen über Wasser oder Lebensmittel übertragen werden.
Mit diesen Tipps bleibst du gesund:
- Cook it, boil it, peel it or forget. Der Grundsatz für den Umgang mit Nahrungsmitteln gilt vor allem in südlichen Gefilden. Also: Finger weg von Salaten, rohem Obst und Gemüse – es sei denn, man kann es schälen.
- Trink viel Wasser, aber nicht aus der Leitung – das gilt auch für Eiswürfel im Getränk.
- Iss dort, wo sich Einheimische aufhalten. Wenn Einheimische ein Restaurant besuchen, ist es ein gutes Zeichen dafür, dass auch du das Essen dort bedenkenlos genießen kannst.
- Wasch dir regelmäßig die Hände. Klingt simpel, ist aber höchst effektiv, um Infekte zu vermeiden – sowohl Zuhause als auch im Urlaub.
Mehr Tipps und Tricks für deine Reise.
Du willst mehr zum Thema Erkrankung im Urlaub erfahren oder bist auf der Suche nach nützlichen Tipps und Tricks für deine Reise?
Dann schau auf dem Blog Globusfootsteps von Reiseexpertin Katharina Furiano vorbei.
ich möchte von 12.06 2023 bis 20.07.2023 Türkei Urlaub machen was muss ich Mitnehmen zum kranken Versicherung
Hallo Sabri,
da die Türkei kein EU-Mitglied ist, gilt die auf der Rückseite deiner Versichertenkarte aufgedruckte European Health Insurance Card (EHIC) dort leider nicht. Für die Türkei bekommst du deshalb von uns einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen kannst du ganz einfach über unser Kontaktformular anfordern: https://www.knappschaft.de/DE/ExpertenService/AntraegeBescheinigungen/AntraegeKV/antraege.html
Den Krankenschein musst du vor einem Arztbesuch im Ausland bei der ausländischen Krankenkasse in einen Behandlungsschein umtauschen.
Viele Grüße
Maja vom Social Media-Team der KNAPPSCHAFT
Sehr geehrte Damen und Herren,
unserer Sohn Justus Zentgraf, versichert bei ihnen wurde im Urlaub in Österreich medizinisch behandelt, wo Kosten von ca. 100 € angefallen sind. Diese Arztabrechnung wurde vor Ort von uns bereits bezahlt. Wie kann ich diese Kosten bei ihnen einreichen. Gibt es dazu ein Formular und eine Adresse, wo die Rechnung hingeschickt werden kann.
DANKE und Viele Grüße
Hallo Marcel,
danke für deine Nachricht.
Den Antrag auf Kostenerstattung für im Ausland selbst bezahlte Sachleistungen gibt es im Internet unter https://www.knappschaft.de/DE/ExpertenService/AntraegeBescheinigungen/AntraegeKV/antraege.html. Hier kannst du den entsprechenden Antrag einfach ausfüllen und zusammen mit der Rechnung über unser Kontaktformular unter https://www.knappschaft.de/SiteGlobals/Modules/Footer/DE/Allgemein/DieKnappschaft/Kontakt/kontakt_hidden_node.html abschicken. Du kannst den Antrag und die Rechnung natürlich auch postalisch versenden.
Wir hoffen, dir hiermit weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße,
Lena vom Community Management der KNAPPSCHAFT
Hallo,
Wie/wohin schickt man AU aus dem Ausland ? Und muss man diese auch dem Arbeitgeber vorlegen, weil auf der AU die Diagnose steht
Hallo Merve,
dies können wir hier so pauschal leider nicht beantworten. Bei der Auslands-Krankenversicherung kommt es auch darauf an, in welchem Land du dich aufhältst und ob mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Um als Arbeitnehmerin bei einer Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zu erhalten, sollte der Arbeitgeber auf jeden Fall baldmöglichst informiert werden. Welche Bescheinigung dein Arbeitgeber akzeptiert, können wir nicht sagen. Am besten ist, du klärst dies direkt mit ihm ab.
Für alle Fragen zur Krankenversicherung kannst du dich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen im Serviceteam wenden. Diese erreichst du rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 08000 200 501.
Wir hoffen, dir hiermit etwas weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße,
Lena vom Community Management der KNAPPSCHAFT
Hallo, muss ich in Spanien Behandlungskosten vorschießen?
Hallo Sigrid,
jein. Grundsätzlich soll es im EU-Ausland so laufen: Wenn du dort krank wirst, gehst du zum Arzt und legst dort deine Versichertenkarte vor. Auf der Rückseite ist die European Health Insurance Card (EHIC) aufgedruckt. Mit dieser Europäischen Krankenversicherungskarte kannst du dann behandelt und die Behandlung abgerechnet werden. Mitunter kann es aber vorkommen, dass der Arzt im Ausland die EHIC nicht anerkennt – zum Bespiel, weil es sich um eine privatärztliche Praxis handelt. In diesem Fall wird der Arzt dir eine private Rechnung ausstellen, die du zunächst selbst bezahlen musst. Diese Rechnung kannst du anschließend bei der KNAPPSCHAFT zur Erstattung einreichen.
Wichtig: Da die Erstattung nach deutschen Kassensätzen erfolgt – also so, als ob die Behandlung in Deutschland stattgefunden hätte – kann es sein, dass ein Differenzbetrag übrig bleibt. Denn im Ausland wird mitunter anders abgerechnet als in Deutschland. Deshalb ist es auch für eine Reise ins europäische Ausland sinnvoll, zusätzlich eine private Auslands-Krankenversicherung abzuschließen. Diese kann dann bei Bedarf die Mehrkosten erstatten.
Wir hoffen, das hilft dir ein Stück weiter.
Viele Grüße, Maja vom Community Management der KNAPPSCHAFT
Hallo.
Ich beziehe seit einiger Zeit Krankengeld aufgrund einer mittschweren Depression. Vor meiner Krankmeldung im letzten Jahr, buchten mein Mann und ich eine Kreuzfahrt für dieses Jahr Oktober. Da ich zu diesem Zeitpunkt dann immernoch im Krankengeldbezug bin, wollte ich mal nachfragen ob ich diese Kreuzfahrt überhaupt antreten darf? Muss ich das vorher beantragen bei Ihnen, Und wenn, wo kann ich das machen? Und brauche ich eine Bescheinigung von meinem Arzt dass gegen die Reise nichts einzuwenden ist? Die Kreuzfahrt macht in 4 Ländern halt. 3 davon sind EU, eins ist UK. Geht das überhaupt? Ich habe Angst dass Sie, falls ich die Reise beantragen muss, dann ablehnen. Denn wir haben viel Geld da rein gesteckt und mein Mann ist so selten zu Hause. Wir brauchen den Urlaub. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank
Hallo Renate,
vielen Dank für deinen Kommentar zu unserem Artikel Krank im Ausland. Wenn du Krankengeld beziehst und eine Reise ins Ausland planst, solltest du dir dafür auf jeden Fall die Genehmigung durch die Krankenkasse einholen. Dein Arzt kann dir bescheinigen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise einzuwenden ist und sich die Genesung durch die Reise nicht verzögert. Gerne kannst du dich hierzu von unserem Service-Team beraten lassen. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind von montags bis freitags zwischen 8 und 19 Uhr unter der Rufnummer 08000 200 501 für dich da. Oder nutze auch das Kontaktformular unter http://www.knappschaft.de/service. Unsere Kolleginnen und Kollegen antworten dir so schnell wie möglich.
Wir wünschen dir alles Gute für deine Gesundheit.
Viele Grüße,
Lena vom Community Management der KNAPPSCHAFT