Krank im Urlaub

Das Bild zeigt einen Mann der krank im Urlaub ist

Alles, was du über Krankheit im Ausland wissen musst.

Eine Reise soll Erholung und Abenteuer bringen – doch manchmal kommt alles anders. Ob Unfall, Infektion oder eine plötzliche Erkrankung: Wer im Urlaub krank wird, steht schnell vor großen Fragen. Damit du im Ernstfall vorbereitet bist, zeigen wir dir, warum eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar ist, wie du im Ausland den richtigen Arzt findest und welche Kosten deine Krankenkasse tatsächlich übernimmt. Außerdem erfährst du, was bei einer Krankschreibung im Urlaub wichtig ist und mit welchen einfachen Tipps du Krankheiten auf Reisen vorbeugen kannst.

Krank im Urlaub: Reisekrankenversicherung zuerst klären.

Noch bevor du an deinen Koffer denkst, solltest du deine Absicherung im Blick haben. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist für jede Reise wichtig – auch wenn du innerhalb der EU unterwegs bist oder in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen reist. Sie schützt dich zuverlässig, wenn im Ausland etwas passiert.

Musst du im Urlaub Behandlungskosten zunächst selbst zahlen, bleiben oft Mehrkosten bestehen. Diese Mehrkosten übernimmt die private Reisekrankenversicherung. Zusätzlich deckt sie Leistungen ab, die deine gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Dazu gehört zum Beispiel der Rücktransport nach Deutschland, der ohne Versicherung schnell mehrere Tausend Euro kosten kann. Viele Tarife gelten schon für kurze Urlaube und sind erstaunlich günstig.

Wenn du dich nicht lange mit Versicherungsvergleichen aufhalten möchtest, kannst du dir den passenden Schutz unkompliziert über unseren Kooperationspartner DKV im Rahmen der KNAPPSCHAFT Zusatzversicherungen sichern. Damit bist du von Anfang an auf der sicheren Seite.

Arzt finden im Ausland – was tun, wenn du krank im Urlaub wirst.

Wenn du im Urlaub krank wirst, ist die Suche nach einem geeigneten Arzt oft die größte Herausforderung. In vielen Hotels oder bei der Reiseleitung bekommst du zwar Empfehlungen, doch häufig handelt es sich dabei um teure Privatkliniken. Das kann schnell ins Geld gehen. Darum solltest du dich besser schon vor deiner Reise informieren, wo du im Notfall ärztliche Hilfe bekommst.

Am zuverlässigsten ist es, wenn du vorab im Internet nach Ärzten und Kliniken in der Nähe deines Urlaubsortes suchst. Achte darauf, ob die Praxis gute Bewertungen hat oder ob dort vielleicht sogar deutschsprachiges Personal arbeitet. Das erleichtert die Verständigung enorm. Falls du dir unsicher bist, ist ein Allgemeinmediziner immer eine sinnvolle erste Anlaufstelle. Er prüft deine Beschwerden und überweist dich bei Bedarf an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus.Manchmal zählt im Ernstfall jede Minute. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Adressen und Telefonnummern schon im Vorfeld zu notieren. So bist du vorbereitet und musst im Krankheitsfall nicht erst lange suchen.

Das solltest du beachten:

  • Frag nicht ausschließlich an der Hotelrezeption nach Ärzten.
  • Recherchier vorab online nach geeigneten Praxen und Kliniken.
  • Such gezielt nach deutschsprachigen Ärzten oder Praxen mit Dolmetscherservice.
  • Halt Adressen und Telefonnummern griffbereit, bevor du verreist.
  • Geh im Zweifel zuerst zu einem Allgemeinmediziner.

Tipp von Reiseexpertin Katharina Furiano
Katharina Furiano
Katharina Furiano, Social Media Managerin und Reisebloggerin mit eigenem Blog

Tipp von Reiseexpertin Katharina Furiano

Hat man einen Arzt gefunden, steht man oft vor dem zweiten Problem: die Verständigung. Erkundige dich deshalb am besten vorab im Internet, ob es in der Nähe deines Urlaubsortes ein Ärztehaus mit deutschsprachigen Ärzten gibt.

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Krank im Urlaub: was deine Krankenkasse übernimmt.

Ob du innerhalb der EU oder in einem anderen Land unterwegs bist, macht einen großen Unterschied für deine Absicherung. Innerhalb der EU greift deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), während du außerhalb Europas meist auf andere Regelungen angewiesen bist.

Innerhalb der EUAußerhalb der EU
EHIC (auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte) reicht für notwendige Behandlungen.

Arzt, Ärztin oder Krankenhaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Wird die EHIC nicht akzeptiert, zahlst du selbst und reichst die Rechnung später ein.

Nur medizinisch notwendige Leistungen sind abgedeckt.
Gesundheitskarte ist nicht gültig.
Nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Tunesien) gilt der Auslandskrankenschein.

Der Auslandskrankenschein ermöglicht nur die Erstversorgung, keine weiterführende Behandlung.

Ohne private Reisekrankenversicherung bleibst du auf allen weiteren Kosten sitzen.

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Warum eine private Auslandsreisekrankenversicherung zusätzlich sinnvoll ist

Auch wenn deine Krankenkasse innerhalb der EU wichtige Kosten übernimmt, solltest du dich nicht allein darauf verlassen. Zum einen gilt die EHIC immer nur für medizinisch notwendige Behandlungen – also das, was in deinem Reiseland als notwendig eingestuft wird. Zum anderen sind zusätzliche Leistungen wie ein Rücktransport nach Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen. Ein solcher Transport kann im Ernstfall mehrere Tausend Euro kosten und wird nur von einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung übernommen.

Außerhalb der EU ist die Lage noch klarer: Ohne private Absicherung riskierst du, auf hohen Arztrechnungen sitzenzubleiben. Selbst eine einfache Behandlung kann schnell teuer werden. Mit einer privaten Reisekrankenversicherung hast du die Sicherheit, dass auch weiterführende Behandlungen und Rücktransporte abgedeckt sind. Deshalb gilt: Für jede Reise – egal ob innerhalb oder außerhalb Europas – lohnt es sich, eine private Absicherung abzuschließen.

Du möchtest wissen, welche Kosten in welchem Land von der Knappschaft übernommen werden? Informier dich bei uns über Behandlungen im Ausland.

Arztrechnungen im Ausland: das musst du bei Krankheit im Urlaub beachten.

Viele Reisende unterschätzen, wie wichtig es ist, Rechnungen und Belege im Krankheitsfall aufzubewahren. Gerade im Ausland kann eine Behandlung schnell mehrere Hundert Euro kosten, und ohne Nachweis gibt es keine Rückerstattung. Weder die gesetzliche Krankenkasse noch die private Reisekrankenversicherung übernimmt Kosten, wenn du keine Unterlagen vorlegen kannst. Deshalb solltest du schon während der Reise konsequent alles sammeln, was mit deiner Behandlung zusammenhängt.

Das Bild zeigt eine Frau krank im Urlaub in einer Apotheke

Dazu zählen nicht nur Arztrechnungen, sondern auch Rezepte für Medikamente und Quittungen aus der Apotheke. Selbst kleine Beträge können sich summieren, wenn du mehrere Male behandelt wirst oder Medikamente kaufen musst. Achte außerdem darauf, auch Nachweise über Barzahlungen oder Kreditkartenabrechnungen aufzubewahren. Am besten legst du dir eine feste Mappe oder einen verschließbaren Umschlag in deinem Reisegepäck an, in dem du alle Unterlagen direkt sammelst. So gehst du kein Risiko ein, dass wichtige Dokumente verloren gehen.

Nach deiner Rückkehr solltest du die Unterlagen ohne Verzögerung bei deiner Krankenkasse oder deiner privaten Versicherung einreichen. Je schneller du die Belege einreichst, desto eher bekommst du dein Geld zurück. Falls es dabei Probleme gibt – etwa weil eine Rechnung unvollständig ist oder ein Arzt die Leistungen falsch abgerechnet hat – kannst du dich jederzeit an den Auslandsservice deiner Krankenkasse wenden. Dort erhältst du Unterstützung und Tipps, welche Unterlagen eventuell nachgereicht werden müssen.

Darauf solltest du achten:

  • Sammel alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen konsequent ab dem ersten Arztbesuch.
  • Bewahr die Unterlagen sicher auf, zum Beispiel in einer Mappe im Reisegepäck.
  • Reich die Belege direkt nach deiner Rückkehr bei deiner Krankenkasse oder privaten Versicherung ein.

Krank im Urlaub: Krankschreibung und deine Pflichten als Arbeitnehmer.

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, bist du gesetzlich verpflichtet, bestimmte Nachweise einzureichen. Diese Vorgaben gelten strenger als in Deutschland und können über deine Lohnfortzahlung oder dein Krankengeld entscheiden.

Zuerst brauchst du ein ärztliches Attest. Im Ausland reicht es nicht, erst am dritten Krankheitstag zum Arzt zu gehen – hier musst du schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vorlegen. Dieses Attest ist wichtig, damit dein Arbeitgeber deine Krankheit anerkennt und deine Krankenkasse weiterhin zahlt.

Genauso wichtig ist die schnelle Meldung. Informier deinen Arbeitgeber noch am selben Tag über deine Erkrankung und gib an, wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst. Danach musst du das Attest innerhalb von sieben Tagen an deine Krankenkasse weiterleiten. Nur so verhinderst du, dass Zahlungen ausgesetzt werden oder rechtliche Probleme entstehen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, helfen dir diese Punkte als Orientierung:

  • Achte darauf, dass das Attest in einer verständlichen Sprache ausgestellt ist (idealerweise in Englisch oder mit Übersetzung).
  • Dokumentier am besten auch selbst kurz den Krankheitsverlauf (Datum, Symptome, Arztbesuch), falls Rückfragen von Arbeitgeber oder Krankenkasse kommen.
  • Klär, wie du die Bescheinigung verschickst: Manche Krankenkassen akzeptieren nur Originale, andere auch Scans oder Fotos per App.

Solltest du unsicher sein oder Probleme bei der Kommunikation haben, erreichst du den Auslandsnotrufservice der KNAPPSCHAFT unter +49 89 950084 492. Dort bekommst du rund um die Uhr kostenfreie Unterstützung – von Hilfe bei Arztterminen bis hin zu Hinweisen zur richtigen Einreichung der Unterlagen.

Krankheit im Urlaub vermeiden: gesund bleiben mit einfachen Maßnahmen.

Wenn du im Ausland arbeitsunfähig wirst, hast du – wie in Deutschland auch – AnspruchNicht jede Erkrankung im Urlaub ist gravierend – oft reicht schon ein verdorbener Magen, um dir die Reise gründlich zu vermiesen. Die Ursachen liegen meist in ungewohntem Essen, mangelnder Hygiene oder verunreinigtem Trinkwasser. Mit ein paar einfachen Gewohnheiten kannst du dein Risiko deutlich senken und dafür sorgen, dass deine Ferien nicht im Wartezimmer enden.

Ein bewährter Grundsatz für den Umgang mit Lebensmitteln lautet: „Cook it, boil it, peel it or forget it. Das heißt, du solltest Speisen nur dann essen, wenn sie gekocht, gebraten oder schälbar sind. Frische Salate, Eiswürfel oder ungeschältes Obst sind dagegen riskant. Achte außerdem darauf, ausschließlich abgefülltes Wasser zu trinken und auch beim Zähneputzen kein Leitungswasser zu verwenden.

Das Bild zeigt zwei Personen beim Essen. Jetzt mehr über Krank im Urlaub erfahren.

Auch die Wahl des Restaurants spielt eine Rolle. Dort, wo viele Einheimische essen, ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass Qualität und Hygiene stimmen. Mindestens genauso wichtig ist regelmäßiges Händewaschen, gerade nach Ausflügen oder vor den Mahlzeiten – eine einfache, aber sehr wirksame Schutzmaßnahme.

Praktisch ist es auch, eine kleine Reiseapotheke im Gepäck zu haben. Darin sollten sich Mittel gegen Magen-Darm-Beschwerden, Schmerztabletten, Pflaster und Elektrolytpulver befinden. So kannst du kleinere Beschwerden schnell selbst behandeln und musst nicht sofort zum Arzt oder zur Ärztin.

Zusätzliche Tipps für deine Vorbereitung:

  • Achte auf eine ausgewogene Ernährung – zu viel ungewohntes oder stark gewürztes Essen belastet deinen Körper zusätzlich.
  • Informier dich vorab, welche Impfungen für dein Reiseziel empfohlen sind.
  • Pack ein Desinfektionsmittel für unterwegs ein, besonders bei Reisen in warme Länder.

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    Ob innerhalb der EU oder auf Reisen in Abkommensstaaten – auch wenn du krank im Urlaub wirst, bist du über die Auslandskrankenversicherung der KNAPPSCHAFT abgesichert.
    Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sorgt dafür, dass du notwendige medizinische Behandlungen im Ausland erhältst, ohne sofort hohe Kosten tragen zu müssen. In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, wie der Türkei oder Tunesien, bekommst du über einen Auslandskrankenschein die erforderliche Erstversorgung. Und wenn Rechnungen doch einmal selbst bezahlt werden müssen, kannst du sie nach deiner Rückkehr zur Erstattung einreichen. Für zusätzlichen Schutz, zum Beispiel für Rücktransporte nach Deutschland oder Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse gedeckt sind, arbeiten wir mit unserem Partner DKV zusammen, bei dem du dich unkompliziert absichern kannst.

    12 Kommentare:
    • Sehr geehrte Damen und Herren,
      unserer Sohn Justus Zentgraf, versichert bei ihnen wurde im Urlaub in Österreich medizinisch behandelt, wo Kosten von ca. 100 € angefallen sind. Diese Arztabrechnung wurde vor Ort von uns bereits bezahlt. Wie kann ich diese Kosten bei ihnen einreichen. Gibt es dazu ein Formular und eine Adresse, wo die Rechnung hingeschickt werden kann.

      DANKE und Viele Grüße

      • Hallo Merve,
        dies können wir hier so pauschal leider nicht beantworten. Bei der Auslands-Krankenversicherung kommt es auch darauf an, in welchem Land du dich aufhältst und ob mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Um als Arbeitnehmerin bei einer Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zu erhalten, sollte der Arbeitgeber auf jeden Fall baldmöglichst informiert werden. Welche Bescheinigung dein Arbeitgeber akzeptiert, können wir nicht sagen. Am besten ist, du klärst dies direkt mit ihm ab.
        Für alle Fragen zur Krankenversicherung kannst du dich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen im Serviceteam wenden. Diese erreichst du rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 08000 200 501.
        Wir hoffen, dir hiermit etwas weitergeholfen zu haben.
        Viele Grüße,
        Lena vom Community Management der KNAPPSCHAFT

      • Hallo Sigrid,
        jein. Grundsätzlich soll es im EU-Ausland so laufen: Wenn du dort krank wirst, gehst du zum Arzt und legst dort deine Versichertenkarte vor. Auf der Rückseite ist die European Health Insurance Card (EHIC) aufgedruckt. Mit dieser Europäischen Krankenversicherungskarte kannst du dann behandelt und die Behandlung abgerechnet werden. Mitunter kann es aber vorkommen, dass der Arzt im Ausland die EHIC nicht anerkennt – zum Bespiel, weil es sich um eine privatärztliche Praxis handelt. In diesem Fall wird der Arzt dir eine private Rechnung ausstellen, die du zunächst selbst bezahlen musst. Diese Rechnung kannst du anschließend bei der KNAPPSCHAFT zur Erstattung einreichen.
        Wichtig: Da die Erstattung nach deutschen Kassensätzen erfolgt – also so, als ob die Behandlung in Deutschland stattgefunden hätte – kann es sein, dass ein Differenzbetrag übrig bleibt. Denn im Ausland wird mitunter anders abgerechnet als in Deutschland. Deshalb ist es auch für eine Reise ins europäische Ausland sinnvoll, zusätzlich eine private Auslands-Krankenversicherung abzuschließen. Diese kann dann bei Bedarf die Mehrkosten erstatten.
        Wir hoffen, das hilft dir ein Stück weiter.
        Viele Grüße, Maja vom Community Management der KNAPPSCHAFT

    • Hallo.
      Ich beziehe seit einiger Zeit Krankengeld aufgrund einer mittschweren Depression. Vor meiner Krankmeldung im letzten Jahr, buchten mein Mann und ich eine Kreuzfahrt für dieses Jahr Oktober. Da ich zu diesem Zeitpunkt dann immernoch im Krankengeldbezug bin, wollte ich mal nachfragen ob ich diese Kreuzfahrt überhaupt antreten darf? Muss ich das vorher beantragen bei Ihnen, Und wenn, wo kann ich das machen? Und brauche ich eine Bescheinigung von meinem Arzt dass gegen die Reise nichts einzuwenden ist? Die Kreuzfahrt macht in 4 Ländern halt. 3 davon sind EU, eins ist UK. Geht das überhaupt? Ich habe Angst dass Sie, falls ich die Reise beantragen muss, dann ablehnen. Denn wir haben viel Geld da rein gesteckt und mein Mann ist so selten zu Hause. Wir brauchen den Urlaub. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

      Vielen Dank

      • Hallo Renate,
        vielen Dank für deinen Kommentar zu unserem Artikel Krank im Ausland. Wenn du Krankengeld beziehst und eine Reise ins Ausland planst, solltest du dir dafür auf jeden Fall die Genehmigung durch die Krankenkasse einholen. Dein Arzt kann dir bescheinigen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise einzuwenden ist und sich die Genesung durch die Reise nicht verzögert. Gerne kannst du dich hierzu von unserem Service-Team beraten lassen. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind von montags bis freitags zwischen 8 und 19 Uhr unter der Rufnummer 08000 200 501 für dich da. Oder nutze auch das Kontaktformular unter http://www.knappschaft.de/service. Unsere Kolleginnen und Kollegen antworten dir so schnell wie möglich.
        Wir wünschen dir alles Gute für deine Gesundheit.
        Viele Grüße,
        Lena vom Community Management der KNAPPSCHAFT

    • Wir sind für ca. 5 Monate in Spanien. Mein Mann und ich sind Diabetiker und müssen nach 3 Monaten den HbA1 Wert bestimmen lassen. Kann ich dann da zum Arzt gehen? Übernimmt die Kk die Kosten?

      • Hallo, vielen Dank für deinen Beitrag zu unserem Artikel „Krank im Ausland“.
        Ihr könnt auch in Spanien zum Arzt gehen. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder dem Auslandskrankenschein erhaltet ihr dort die sofort notwendigen Sachleistungen. Beachtet bitte, dass es trotzdem vorkommen kann, dass ihr die Leistungen vor Ort selbst bezahlen müsst. Es kann auch vorkommen, dass der Auslandskrankenschein oder die Gesundheitskarte im Ausland nicht akzeptiert werden. In diesem Fall könnt ihr die Originalrechnung im Nachgang bei uns zur Erstattung einreichen.
        Da ihr über einen längeren Zeitraum verreist, empfehlen wir euch, hierzu noch einmal mit uns Kontakt aufzunehmen. So können wir nochmal im Detail klären, was zu beachten ist und euch notwendige Unterlagen zur Verfügung stellen. Ihr erreicht uns unter der Telefonnummer 08000200501 oder über knappschaft.de/service.
        Ausführliche Informationen zu diesem Thema findet ihr auch unter http://www.knappschaft.de/gesund-werden/therapie/behandlung-im-ausland/behandlung-im-ausland.html.
        Wir wünschen euch eine schöne Reise und eine gute Zeit in Spanien.
        Viele Grüße, Lisa vom Community Management der KNAPPSCHAFT

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