Medikamente kaufen und sparen

Medikamente kaufen

Darauf solltest du achten.

Wer krank ist und Medikamente benötigt, will sichergehen, dass er das beste Präparat bekommt. Und das muss nicht unbedingt teuer sein, denn bei Medikamenten lässt sich oft ohne Qualitätseinbußen kräftig sparen. Grundsätzlich musst du bei Medikamenten unterscheiden, ob es sich um einen verschreibungspflichtigen Wirkstoff handelt oder ob das Präparat frei verkäuflich ist. Die gute Nachricht vorweg: Bei beiden Varianten lässt sich recht einfach ordentlich sparen.

1. Vergleich die Preise.

OTC steht für “Over The Counter” (etwa: “Über den Ladentisch”) und bezeichnet die Gruppe der frei verkäuflichen Medikamente. Hierzu zählen viele bekannte Schmerzmittel wie Aspirin und Ibuprofen oder auch Hustenlöser und vieles mehr. OTC-Produkte sind grundsätzlich nicht verschreibungsfähig. Patienten zahlen die Anschaffung selbst. Dennoch lässt sich gerade hier so mancher Euro sparen. 

Denn auch bei sehr bekannten Produkten variieren die Preise zum Teil stark. Oft lohnt es sich, die Preise von Apotheken vor Ort mit denen von Online-Apotheken zu vergleichen.

Medikamente kaufen 03 191031 Rundum Gesund

2. Schau nach Einzelwirkstoffen.

Die Pharma-Industrie wirbt bei OTC-Präparaten gerne für Kombiprodukte, die mehrere Wirkstoffe beinhalten. Diese sind jedoch in aller Regel teurer. Deshalb kann es sinnvoll sein, beispielsweise Ibuprofen und Vitamin C nicht als Kombipräparat zu erwerben, sondern getrennt.

3. Frag nach günstigen Alternativen.

Ähnlich wie bei anderen Produkten – zum Beispiel “Tempo” für Papiertaschentücher – haben sich auch bei Medikamenten Markennamen so eingebürgert, dass man automatisch danach fragt. Trotzdem solltest du in der Apotheke immer nach einer günstigeren, wirkstoffgleichen Alternative fragen. Hier lässt sich sehr leicht viel Geld sparen.

Bei Fragen zu Arzneimitteln erhalten Versicherte der KNAPPSCHAFT unter 0800 1650050 an jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit Unterstützung. Zum Beispiel bei Fragen zu Verordnungsmöglichkeiten, Zuzahlungen und Rabattpartnern. Der Service ist natürlich kostenlos.

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4. Frag nach Generika.

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten besteht grundsätzlich eine Zuzahlungspflicht. Das hört sich aber schlimmer an, als es ist. Denn die Höhe der Zuzahlung liegt bei höchstens zehn Euro. Mindestens zahlst du fünf Euro pro Rezept dazu. Aber: Es gibt auch bei rezeptpflichtigen Medikamenten Möglichkeiten, Kosten einzusparen.

Denn oft existieren sogenannte Generika-Präparate. Das sind Medikamente, die wirkstoffgleich zum Original-Präparat sind, aber viel günstiger daherkommen. So lässt sich die Zuzahlung oft deutlich reduzieren. Deshalb kann es sich lohnen, gezielt nach günstigeren Präparaten zu fragen.

5. Spar mit reimportierten Medikamenten.

Gerade Patienten, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind, können durch reimportierte Medikamente sparen. Diese Medikamente werden in Deutschland produziert, exportiert und dann wieder eingeführt. Oft sind die Preisunterschiede hoch und betragen in der Spitze bis zu 70 Prozent. Übrigens: Bereits bei Unterschieden von 15 Prozent oder 15 Euro, sind Apotheken verpflichtet, Reimporte abzugeben.

6. Frag nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten.

Oftmals gibt es für das verordnete Arzneimittel einen Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmaunternehmen. Diese Verträge regeln, ob ein bestimmter Wirkstoff oder auch ein Medikament zu günstigeren Preisen verkauft wird. Solche Medikamente sind von der Zuzahlung ganz befreit oder die Zuzahlung ist deutlich ermäßigt. Diese Liste ändert sich ständig, du kannst sie beim GKV-Spitzenverband einsehen.

Du hast dein Medikament bereits gekauft und plötzlich kommt eine Rückfrage dazu auf? Wenn du keine Zeit hast nochmal zum Arzt zu gehen, kannst du den Ärzte-Videochat der KNAPPSCHAFT nutzen.

9 Kommentare:
  • Bei den verschiedenen Medikamenten mag der Wirkstoff gleich sein. Das Problem sind die Füllstoffe und diese sind nicht gleich. Dadurch entstehen z.B. Asthmaanfälle.

    • Der Fall einer Unverträglichkeit unter der Einnahme eines Generikums oder eines Rabatt-Arzneimittels ist sehr unwahrscheinlich, da die Arzneimittel einen vergleichbaren Wirkstoff – bei Rabattverträgen sogar den gleichen Wirkstoff in der gleichen Wirkstärke enthalten – wie das vom Arzt verordnete Arzneimittel. Lediglich in Bezug auf die enthaltenen Hilfsstoffe, sind geringfügige Unterschiede möglich. Diese Hilfsstoffe haben selbst keine Wirkung und dienen u. a. bei der Tablettenherstellung als Füllstoffe. In seltenen Fällen kann dennoch eine Unverträglichkeit gegen einen Hilfsstoff auftreten.

      Treten bei ausgetauschten Arzneimitteln schwerwiegende Nebenwirkungen auf oder möchte der Arzt, dass aufgrund der vorliegenden Erkrankung nur ein bestimmtes Präparat eingenommen wird, hat er die Möglichkeit, einen Austausch des verordneten Arzneimittels durch die Apotheke auszuschließen. Nebenwirkungen wie die von Ihnen beschriebenen Asthmaanfälle lassen in der Tat vermuten, dass Verträglichkeitsprobleme vorliegen könnten. In derartigen Fällen empfehlen wir Ihnen dringend, diese Probleme mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Vielleicht besteht für ihn die Möglichkeit, ein anderes (besser verträgliches) Produkt namentlich zu verordnen.

  • Dem Kommentar von Herrn Köpke stimme ich voll und ganz zu, zudem möchte ich zu bedenken geben, dass Firmen viel Geld und Zeit in u. a. Entwicklung, Forschung und Zulassungsverfahren der Medikamente stecken, diese „Leistungen“ schlagen sich selbstverständlich im Preis nieder. Wenn dann nach Fristablauf sämtliche Firmen unter dem Kostendruck der Krankenkassen „Plagiate“ herstellen und verschleudern wundert es nicht wenn immer weniger Firmen die in Forschung in und Entwicklung stecken. Meiner Meinung nach sollte eine Krankenkasse zum Wohl der Versicherten nicht nur beim Discounter einkaufen, sondern auch mal beim „Biolandwirt“.

    • Bringt ein pharmazeutisches Unternehmen einen neuen Wirkstoff auf den Markt, so unterliegt dieses Produkt für einen gewissen Zeitraum dem Patentschutz. Ein solches Arzneimittel nennt man Original. Läuft der Patentschutz ab, können andere pharmazeutische Firmen ein Arzneimittel herstellen, das den identischen Wirkstoff wie das Original enthält. Diese Nachahmerprodukte (oder auch Generika genannt) sind erheblich günstiger als das Original, obwohl sie genauso wirksam und in der Regel auch ebenso verträglich wie dieses sind. Das Original, für welches nun wirkstoffgleiche Konkurrenzprodukte auf dem Markt sind, bezeichnet man als „Alt-Original“. Obwohl die Hersteller dieser „Alt-Originale“ während der Zeit des Patentschutzes die Kosten für Forschung und Entwicklung längst refinanziert haben, passen sie die Preise ihrer Produkte häufig leider nicht an die geänderten Marktbedingungen an. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist sicherlich auch, dass die Hersteller wissen, dass es Patienten häufig schwer fällt, ein vertrautes Arzneimittel gegen ein anderes zu tauschen. Bei Generika handelt es sich aber keinesfalls um schlechtere Medikamente oder um Medikamente „zweiter Klasse“, sondern quasi um Kopien des Originals, die in ihrer Wirkweise durch einen fortgeschrittenen Forschungsstand häufig sogar Vorteile aufweisen können.

    • Leider kann ich nur antworten und keinen Kommentar zum Artikel schreiben. Es ist eine Unverschämtheit „Frag nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten“. Dann bekomme ich stets zu hören : „Ihre Krankenkasse erlaubt das nicht“. Wer lügt hier? Der Apotheker oder Ihr Artikel?

      • Hallo Gisela,
        wir können die Aussage des Apothekers, auf die du dich beziehst, leider nicht nachvollziehen. Wie andere Krankenkassen auch, haben wir als KNAPPSCHAFT Rabattverträge zu zahlreichen Wirkstoffen geschlossen. Auf unserer Webseite findest du im Themenbereich Medikamente unter dem Punkt „Rabattverträge der KNAPPSCHAFT“ eine Liste. Es ist natürlich möglich, dass gerade der Wirkstoff, den du einnehmen musst, aktuell nicht dabei ist. Das können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Aber schau dich doch gerne einmal in der Liste um:
        https://www.knappschaft.de/DE/LeistungenGesundheit/Behandlungskosten/Medikamente/Medikamente_node.html
        Viele Grüße, Maja vom Social Media-Team der KNAPPSCHAFT

        • Sie haben stets Rabattverträge mit kleinen Firmen, deren Medikamente nicht lieferbar sind. Sie reden sich dann raus, dafür seien Sie nicht verantwortlich. Es ist fast nie gelungen, Candesartan 8mg ohne Zuzahlung zu bekommen, obwohl es etliche gibt. Die übernehmen Sie aber nicht.

  • Nachfolgende Medikamente wurden verabreicht, zu unterschiedlichen Preisen und Zuzahlungen.
    Der Wirkstoff ist bei allen drei gleich!

    Vianiforte 56,99 Euro, Zuzahlung 5,70 Euro
    Fluticason Cipla 33,20 Euro, Zuzahlung 5,00 Euro
    Flutide Forte 44,92 Euro, Zuzahlung 16,71 Euro.

    Wie letztere Zuzahlung zustande kommt ist mir ein Rätsel!

    • Hallo Hildegard,

      die Hintergründe erklären wir gern: Für Flutide Forte fällt zum einen eine Zuzahlung in Höhe von 5,00 Euro an, zum anderen noch Mehrkosten in Höhe von 11,71 Euro.

      Diese Mehrkosten für Arzneimittel entstehen immer dann, wenn die sogenannten Festbeträge überschritten werden. Festbeträge für Arzneimittel wurden mit dem Gesundheitsreformgesetz 1989 eingeführt, um den starken Anstieg der Arzneimittelkosten zu dämpfen. Das Prinzip der Festbetragsregelung besteht darin, dass verschiedene in ihren Wirkstoffen vergleichbare Arzneimittel nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien in Gruppen zusammengefasst werden und für jede Festbetragsgruppe ein Höchstbetrag festgesetzt wird.

      Der Festbetrag für Flutide Forte lag im Juni 2020 bei 33,21 Euro. Der Verkaufspreis in der Apotheke lag bei 44,92 Euro, also 11,71 Euro über dem Festbetrag. Diese Mehrkosten sind von den Versicherten zu tragen.
      Bei Vianiforte dagegen handelt es sich um ein Kombipräparat das zwei Wirkstoffe enthält. Daher gehört dieses Arzneimittel auch zu einer anderen Festbetragsgruppe. Der Festbetrag für Vianiforte liegt bei 56,99 Euro. Da der Apothekenverkaufspreis ebenfalls bei 56,99 Euro liegt, fallen keine Mehrkosten an. Lediglich die Zuzahlung in Höhe von 5,70 Euro.

      Zum Hintergrund: Festbeträge gelten für alle bei gesetzlichen Krankenkassen versicherten Personen. Der GKV-Spitzenverband achtet bei der Festsetzung der Festbeträge darauf, dass Ärzte und Versicherte eine für die medizinisch notwendige Versorgung ausreichende Zahl qualitativ hochwertiger Arzneimittel vorfinden. Somit werden Mehrkosten für die Versicherten vermieden, falls ein Hersteller für sein Arzneimittel einen höheren Preis als den Festbetrag verlangt.

      Festbeträge sind ein sehr flexibles Instrument. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge von einem multidisziplinären Team aus elf Fachleuten beim GKV-Spitzenverband überprüft und gegebenenfalls einer veränderten Marktlage angepasst. So können die Festbeträge angehoben, aber auch abgesenkt werden, wenn eine genügende Arzneimittelauswahl auf niedrigerem Preisniveau zur Verfügung steht. Oberstes Ziel dabei ist und bleibt eine ausreichende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung.

      Ich hoffe, das hilft dir weiter.

      Viele Grüße,
      Johanna vom Social Media-Team der KNAPPSCHAFT

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